Auf der Informationsveranstaltung der PEG in der Pizzeria Calabria in Neudorf wurde die Frage gestellt, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung zwischen Trockau und Körbeldorf bis zur Anschlussstelle Pegnitz verlängert werden kann. Eine Nachfrage bei der Verkehrsbehörde der Autobahndirektion Nordbayern wegen der Begrenzung im Bereich Neudorf erbrachte folgendes Ergebnis:

Die Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung kann theoretisch jeder Bürger beantragen. Da in Deutschland aber auf Autobahnen grundsätzlich “freie Fahrt für freie Bürger” gilt, wird eine Begrenzung nur angeordnet, wenn es aufgrund der besonderen Streckenführung oder der Unfallhäufigkeit erforderlich ist.

Unser ehemaliger Bürgermeister Thümmler hat im November 2011 eine Geschwindigkeitsbegrenzung aus Lärmschutzgründen im Bereich Neudorf beantragt. Die Prüfung hat aber ergeben, dass die festgestellte Lärmbelastung eine Begrenzung nicht rechtfertigt. Auch eine Prüfung der Unfallzahlen hat keine Begrenzung gerechtfertigt. Offensichtlich haben das Ergebnis der damaligen Nachfrage nicht alle Betroffenen mitbekommen.

Von Seiten der Autobahndirektion werden allerdings im nächsten Jahr die Auswirkungen der 2011 eingerichteten Geschwindigkeitsbegrenzung im Bereich der Körbeldorfer Felsen geprüft. In diesem Zusammenhang wird auch eine Verlängerung bis zur Anschlussstelle geprüft – das Ergebnis hängt aber im Wesentlichen von den gemeldeten Unfällen ab.

Zur Reduktion der Lärmbelastung sprechen die Messergebnisse gegen die Wirksamkeit einer Geschwindigkeitsbegrenzung, da der überwiegende Lärm von den LKW-Reifen stammt und selbst eine Begrenzung auf 80 für alle Fahrzeuge nicht zur Lärmminderung beiträgt. Hier hilft aus der Sicht der Experten nur der Flüsterbelag, der für den Streckenabschnitt bereits fest eingeplant ist. Im Laufe diesen Jahres soll mit den Arbeiten ab der Anschlussstelle Plech nordwärts begonnen werden.